HEIZKOSTEN-
VERORDNUNG
2021

 

Novellierung der Heizkostenverordnung 2021

Zum 01.12.2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Diese begründet neue Pflichten für Vermieter, in deren Objekten fernablesbare – funkbasierte – Erfassungsgeräte vorhanden sind.

Ab dem 01.01.2022 besteht daher für die UNION die Verpflichtung, ihre Nutzer regelmäßig mit folgenden Informationen zu versorgen:

  1. Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden,
  2. zum Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats sowie dem Verbrauch des entsprechenden Monats des Vorjahres (soweit diese Daten erhoben worden sind) und
  3. zum Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzungskategorie.

Um Ihnen diese künftigen monatlichen Informationen zur Einsparung von Kosten und Ressourcen nicht auf dem Postweg, sondern auf digitalem Wege mitteilen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse gerne über folgendes Formular mitzuteilen:

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an Widerruf @ WBG-UNION-GERA.de widerrufen.

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ich stimme zu, dass meine Daten an das Abrechnungsunternehmen, derzeit die Techem Energy Services GmbH weitergeleitet werden. Diese Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Übermittlung der Verbrauchswerte durch die Techem Energy Services GmbH an mich.