HEIZKOSTEN-
VERORDNUNG
2021
Novellierung der Heizkostenverordnung 2021
Zum 01.12.2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Diese begründet neue Pflichten für Vermieter, in deren Objekten fernablesbare – funkbasierte – Erfassungsgeräte vorhanden sind.
Ab dem 01.01.2022 besteht daher für die UNION die Verpflichtung, ihre Nutzer regelmäßig mit folgenden Informationen zu versorgen:
- Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden,
- zum Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats sowie dem Verbrauch des entsprechenden Monats des Vorjahres (soweit diese Daten erhoben worden sind) und
- zum Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzungskategorie.
Um Ihnen diese künftigen monatlichen Informationen zur Einsparung von Kosten und Ressourcen nicht auf dem Postweg, sondern auf digitalem Wege mitteilen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse gerne über folgendes Formular mitzuteilen: