FREIWILLIG
UND
ATTRAKTIV

Seitdem die Mitglieder im März 2014 erstmalig über die Anlagemöglichkeit bei der UNION informiert wurden, ist nach wie vor die Resonanz zu dem Angebot des Wohnzinses ungebrochen hoch. Vor allem langjährige Mitglieder nutzen das attraktive Angebot.

Mit zusätzlichen freiwilligen Anteilen zu attraktiven Konditionen

Mit dem Vorstandsbeschluss vom 29. März 2021 wurde die Möglichkeit des Erwerbs von weiteren freiwilligen Anteilen durch seine Mitglieder gemäß § 17 I der Satzung aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation sowie der hierfür anfallenden Verwahrentgelte bei den Banken beendet.

Für alle bisher geleisteten weiteren freiwilligen Anteile hier die wichtigsten Infos:

Was sind freiwillige weitere Anteile?

Freiwillige weitere Anteile sind solche Anteile, welche Sie über die Pflichtanteile gemäß § 16 Abs. 2 und 3 unserer Satzung zusätzlich zeichnen. Benötigen Sie z.B. für den Bezug einer 68 m² Wohnung sechs Anteile (drei Pflichtanteile und drei weitere zusätzliche Pflichtanteile) und haben insgesamt zehn Anteile gezeichnet, dann sind in diesem Fall vier freiwillige weitere Anteile vorhanden. Sollten Sie nicht mit einer genossenschaftlichen Wohnung versorgt sein und haben zehn Anteile gezeichnet, dann sind in diesem Fall sieben freiwillige weitere Anteile vorhanden.

Ab wann werden Zinsen gezahlt?

Gemäß unserer Satzung werden alle voll eingezahlten, über die Pflichtanteile hinausgehenden Anteile mit mindestens 1 % verzinst. Grundlage für die Verzinsung ist das am Schluss des Geschäftsjahres bestehende Geschäftsguthaben. Berechnungszeitraum für die Zinsberechnung ist das Kalenderjahr. Für Zeiträume vor dem 01.01. und im Falle einer Anteilskündigung bis zum Zeitpunkt der Auszahlung werden keine Zinsen gezahlt.

In welcher Höhe werden Zinsen gezahlt?

Entsprechend § 17 Abs. 3 unserer Satzung beträgt die Mindestverzinsung 1 %. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben beschlossen, die Höhe der Verzinsung ab dem 1.1.2020 auf 1 % festzuschreiben. Danach entscheiden Aufsichtsrat und Vorstand neu über die Höhe der Zinsen.

 

Die Zahlung einer Dividende bleibt von dieser Regelung unberührt. Die Höhe der Dividende der vergangenen Jahre betrug 3 % auf alle voll eingezahlten Anteile. Auf alle voll eingezahlten freiwilligen weiteren Anteile können somit insgesamt 4 % Zins- und Dividendenerträge erzielt werden.

Unterliegen Zinsen und Dividenden der Steuerpflicht?

Zins- und Dividendenzahlungen stellen steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG dar. Diese Einkünfte unterliegen nach § 32b Abs. 1 EStG einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 % beträgt die steuerliche Belastung insgesamt 26,37 %.

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind lt. Steuergesetz bis zu einer Höhe von insgesamt 801 Euro (bei Zusammenveranlagung von Ehepartner 1.602 Euro) steuerfrei.

Um dies für Sie berücksichtigen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns gegenüber einen Freistellungsauftrag erteilen. Einen solchen Freistellungsauftrag finden Sie hier.

Kündigung von Anteilen und Rückzahlung des Geldes?

Anteile, die Sie nicht für eine wohnliche Versorgung durch die Genossenschaft benötigen, können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Jahres kündigen. Die Satzung sieht jedoch vor, dass ein Mitglied innerhalb eines Jahres maximal 1.000 Anteile kündigen kann. Dies bedeutet konkret, das maximal 154.000 € durch eine Kündigung zur Rückzahlung fällig werden können. Die gekündigten Anteile werden im folgenden Kalenderjahr, zwei Wochen nach Bestätigung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung, spätestens im Monat Juni, ausgezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Annette Winkler, Telefon 0365 / 7344-127, Email: Annette.Winkler(at)wbg-UNION-gera.de