Bekanntmachung zur Durchführung der Aufsichtsratswahl 2022

Gemäß § 24 unserer Satzung ist nach 5 Jahren durch die Vertreterversammlung ein neuer Aufsichtsrat zu wählen.

In diesem Jahr endet die Legislaturperiode des Aufsichtsrates, so dass in der kommenden Vertreterversammlung die Aufsichtsratswahl durchzuführen ist. Dazu haben Aufsichtsrat und Vorstand in Ihrer Beratung am 03.05.2022 einen Wahlvorstand bestellt.

Ihm gehören an:

Dr. Wolfgang Heinig als Vorsitzender
Detlef Motschenbach
Dietmar Seifert
Alle drei sind Mitglieder der WBG UNION eG. Bei seiner letzten Beratung hat der Wahlvorstand, in Abstimmung mit dem Vorstand, beschlossen,

die Aufsichtsratswahl anlässlich der Vertreterversammlung am 29.06.2022 durchzuführen.

Bewerben um einen Platz im Aufsichtsrat der WBG UNION eG kann sich jede Person, die zum Termin der Aufsichtsratswahl  Mitglied der Genossenschaft ist. Ausgenommen davon sind festangestellte Mitarbeiter der WBG UNION eG sowie deren Angehörige. 

Die Bewerbung muss bis Freitag, dem 24.06.2022 beim Wahlvorstand vorliegen. Beizubringen ist ebenfalls die Einverständniserklärung über die angenommene Wahl im Falle eines positiven Ergebnisses. 

Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung, jeder Vertreter hat so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §24 Abs. 1 der Satzung aus mindestens drei Personen.