Mehr Sicherheit bei der UNION
Rauchwarnmelder retten Leben – eine Erkenntnis, die seit 2008 auch in der Thüringer Bauordnung verankert ist. Die kleinen Lebensretter sind seitdem in allen neu errichteten Gebäuden zwingend vorgeschrieben. Spätestens am 31.12.2018 wird der Einbau von Rauchwarnmeldern auch für alle Bestandswohnungen in Thüringen zur gesetzlichen Pflicht.
Die UNION ist dieser Pflicht nun vorfristig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nachgekommen, indem sie bereits zum Jahresende 2017 den Rauchwarnmelder-Einbau in all ihren Wohnungen zum Abschluss bringen konnte. Insgesamt wurden seit Mai 2016 3295 Wohnungen mit insgesamt ca. 13.000 Rauchwarnmeldern ausgestattet. Eine Partnerfirma, welche bereits die Wasserzähler und Heizkostenverteiler in die Genossenschaftswohnungen eingebaut hatte, unterstützte den Geraer Wohnungsanbieter bei dem großen Projekt.
Die UNION hatte sich zur Sicherstellung des bestmöglichen Schutzes der Bewohner zur Vollausstattung der Wohnungen entschieden. Dies bedeutet, dass in Wohnzimmern, Fluren, Schlaf- und Kinder- bzw. Arbeitszimmern Rauchwarnmelder eingebaut wurden.
Der eingebaute Akku der Geräte hält 10 Jahre lang, erst danach muss das Gerät manuell ausgetauscht werden. Die jährliche Wartung erfolgt – wie im Großteil der Wohnungen auch bei der Ablesung von Wasseruhren und Heizkostenverteilern – per Funk, so dass nur im konkreten Mängelfall ein Zugang zur Wohnung ermöglicht werden muss. Einmal pro Jahr werden die Geräte dann ausgelesen, um Fehler, Unstimmigkeiten oder Veränderungen feststellen und überprüfen zu können.
Raucher brauchen indes keine Bedenken zu haben: die eingebauten Geräte sind in der Lage, Zigarettenrauch von Brandrauch zu unterscheiden und lösen daher auch in Raucherwohnungen nicht aus, solang es nicht brennt oder qualmt.
Neben umfassenden Informationen zur Bedienung der Geräte erhielten die Anwohner beim Geräteeinbau-Termin außerdem noch Hinweise zum Verhalten im Falle eines Alarms oder eines Fehlalarms.