JEDE STIMME
HAT
GEWICHT

In einer Genossenschaft sind die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft. Die Genossenschaft wird durch Vorstand und Aufsichtsrat von Personen geführt, die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Alle grundsätzlichen Entscheidungen werden in der Vertreterversammlung der Mitglieder getroffen. Hier hat jedes Mitglied eine Stimme.

Vertreterversammlung

 2017 wurde die Vertreterversammlung neu gewählt. Neben 35 wiedergewählten Vertretern konnten dabei 30 "Neulinge" gewonnen werden.

 

Im Bild zu sehen:

Die Ehemaligen mit den seit 2017 amtierenden Vertretern bei der UNION

 

 

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der WBG UNION eG besteht satzungsgemäß aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Seit dem 25. Juni 2015 bilden folgende Personen den Aufsichtsrat der WBG UNION eG: 
Stellv. Vorsitzender: Olaf Ritter,Vorsitzende: Prof. Dr. jur. Kerstin Walther-Reining, Mitglied des Aufsichtsrates: Katja Wojatschek, Mitglied des Aufsichtsrates: Kay Forner (von links)

Vorstand

Der Vorstand besteht nach dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung der WBG UNION eG aus mindestens zwei Mitgliedern und führt die Geschäfte der WBG UNION eG. 

 

Hier im Bild:

Vorstandsmitglieder Thomas Fritz (links) und Angela Langwald (rechts) mit der Prokuristin Tina Roetsch (Mitte)