VERTRETERWAHL 2022 // IHRE STIMME ZÄHLT
In diesem Jahr ist es wieder soweit. Es finden die Wahlen zur Vertreterversammlung statt, dem höchsten Gremium unserer Genossenschaft. Mit rund 3.200 Mitgliedern ist die UNION zu groß, um direkte Abstimmungen mit allen Mitgliedern durchführen zu können. Daher wird die genossenschaftliche Mitbestimmung von Vertretern wahrgenommen.
Die Vertreterversammlung als höchstes Organ unserer Genossenschaft repräsentiert dabei alle Mitglieder und hat damit einen besonderen Stellenwert. Ihr gegenüber haben Aufsichtsrat und Vorstand Rechenschaft abzulegen über die erreichten gesellschaftspolitischen und ökonomischen Ergebnissen.
2022 gehen nunmehr 5 Jahre erfolgreiches Wirken der Vertreterversammlung unserer Wohnungsbaugenossenschaft zu Ende. Die 65 Vertreter haben mit ihrer Arbeit dazu beigetragen, dass unsere Genossenschaft auf solidem Fundament steht.
2022 werden wir eine neue Vertreterversammlung wählen.
Deshalb suchte die UNION bis 27. Mai 2022 Interessierte und Engagierte, die als gewählte Vertreter im Sinne der genossenschaftsrechtlichen „Gewaltenteilung“ in der Vertreterversammlung Verantwortung übernehmen.
Der Wahlvorstand als zuständiges Gremium hatte die Frist zur Teilnahme an der Vertreterwahl auf den 27.05.2022 festgelegt. Am 15.06.2022 wurde daraufhin die Liste der Kandidaten vom Wahlvorstand beschlossen.
Weitere WICHTIGE TERMINE
27.05.2022 | Abgabefrist der Kandidatenvorschläge bzw. Bereitschaftserklärungen | |
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22.06.2022-14.07.2022 | Bekanntgabe der Kandidatenliste durch Auslegen in der Geschäftsstelle, Schenkendorfstr. 28 | |
01.08.2022-26.08.2022 | Durchführung der Briefwahl | |
05.09.2022 | Auszählung und Beschlussfassung der Wahl durch den Wahlvorstand | |
07.09.2022-16.09.2022 | Bekanntgabe und Auslegung der Wahlergebnisse in der Geschäftsstelle, Schenkendorfstr. 28 |

INFORMATIONEN ZUR VERTRETERWAHL
Jedes der rund 3.300 Mitglied der WBG UNION eG hat gemäß des genossenschaftlichen Gleichheitsprinzips eine Stimme. Damit die nach unserer Satzung erforderlichen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse trotzdem organisatorisch bewerkstelligt werden können, wird das Mitbestimmungsrecht über die Vertreterversammlung ermöglicht. Die Satzung der UNION regelt die Zusammensetzung dieser Vertreterversammlung. Es ist auf je angefangene 55 Mitglieder ein Vertreter zu wählen.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung - die Vertreterinnen und Vertreter – werden für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Durchführung der Wahl ist in der Wahlordnung geregelt. Überwacht und begleitet wird die Wahl vom Wahlvorstand. Die Verabschiedung dieser Wahlordnung und die Zusammensetzung des Wahlvorstandes werden von der Vertreterversammlung beschlossen.
Ähnlich wie bei Bundestagswahlen werden bei der UNION Wahlkreise eingerichtet. Diese sogenannten Wahlbezirke orientieren sich an der regionalen Verteilung der UNION-Bestände. Mitglieder, die nicht mehr bei der UNION wohnen, werden in einem eigenen Wahlkreis zusammengefasst.
Zur Wahl sind alle Mitglieder der UNION mit uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit zugelassen. Für weitere Fragen können Sie sich melden bei:
Susan Seifert
Tel. 0365 7344-126
Susan.Seifert@wbg-UNION-gera.de
Auf diesem Weg ist es genauso möglich, andere Mitglieder der UNION als mögliche Kandidaten vorzuschlagen.
Ansprechpartner
Susan Seifert
Wahlvorstand
T 0365 7344 126
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Dann schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.