Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz

„Ab 2023 bekommen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld – heute sind es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.“
So steht es auf der Internetseite der Bundesregierung, auf der sich Interessierte auch genauere Informationen holen können. Auch ein Wohngeldrechner ist dort zu finden.


Was ist neu?
Mit dem neuen Wohngeld werden erstmals auch die Heizkosten bezuschusst; dies in Form eines Pauschalzuschlags, der in der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Aber auch die Bruttokaltmiete wird wesentlich stärker als bisher bezuschusst. Zudem werden die Einkommensgrenzen des Wohngeldes deutlich angehoben und mehr als eine Million zusätzliche Haushalte – deren Einkommen für den Bezug der Leistung bislang zu hoch waren – werden erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Derzeit sind ca. die Hälfte der Wohngeldempfänger Rentner.
Ob und wie viel Wohngeld bezogen werden kann, richtet sich nach:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Miete des Wohnraums oder Belastung bei selbstgenutztem Wohnraum
  • Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.

Wer erhält kein Wohngeld?
Ausgeschlossen von der Unterstützung sind Empfänger von Transferleistungen wie Hartz IV (zukünftig „Bürgergeld“) und Empfänger von Sozialhilfe, von Leistungen nach dem SGB II oder von Asylbewerberleistungen. Hier sind die Unterkunftskosten bereits enthalten

Wo ist das Wohngeld-Plus zu beantragen?
Die Antragsformulare sind für Gera im Sozialamt in der Gagarinstraße 99-101 und im Stadtservice H35 in der Heinrichstraße 35 erhältlich.
Es wird allgemein davon ausgegangen, dass viele Menschen nicht wissen, dass sie wohngeldberechtigt sind. Insofern kann es sich für Geringverdiener und insbesondere Rentner lohnen, mit Hilfe des Wohngeldrechners oder vor Ort im Sozialamt den Anspruch zu prüfen.

Den Wohngeldantrag finden Sie unter: thformular.thueringen.de/buerger/